Kinder und Jugendliche, deren Verbleib in der Familie zu belastend und perspektivisch gesehen, nicht zielführend ist, und die deshalb im Rahmen der stationären Erziehungshilfe nach §34 und in Verbindung mit § 35a SGB VIII der professionellen Fremderziehung bedürfen.
Unsere Interventionsfelder
- Vermeidungsstrategien bzw. passive Verhaltensmuster im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich
- psychosoziale Auffälligkeiten z.B. Zwangshandlungen, Ängste, Medienfixierung
- introvertierte Verhaltensmuster
- antisoziales Verhalten; unzureichende und destruktive Beziehungsmuster
- Aufmerksamkeitsstörungen (ADS)
- Konzentration und Achtsamkeit
Aufnahmealter/-kriterien
- Wir betreuen Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren.
- Wir nehmen Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr auf.
- Wir benötigen die Bereitschaft der Eltern, die erlebnisintensiven Unternehmungen, sowie die sonderpädagogischen bzw. therapeutischen Maßnahmen mitzutragen.
- Ein Aufnahmegespräch mit den Eltern, dem Kind/Jugendlichen und dem zuständigen Jugendamt findet in der Regel statt.
- Ein Probewohnen ist grundsätzlich möglich.