Kinder und Jugendliche, deren Verbleib in der Familie zu belastend und perspektivisch gesehen, nicht zielführend ist, und die deshalb im Rahmen der stationären Erziehungshilfe nach §34 und in Verbindung mit § 35a SGB VIII der professionellen Fremderziehung bedürfen.

Unsere Interventionsfelder

  • Vermeidungsstrategien bzw. passive Verhaltensmuster im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich
  • psychosoziale Auffälligkeiten z.B. Zwangshandlungen, Ängste, Medienfixierung
  • introvertierte Verhaltensmuster
  • antisoziales Verhalten; unzureichende und destruktive Beziehungsmuster
  • Aufmerksamkeitsstörungen (ADS)
  • Konzentration und Achtsamkeit

Aufnahmealter/-kriterien

  • Wir betreuen Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 18 Jahren.
  • Wir nehmen Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr auf.
  • Wir benötigen die Bereitschaft der Eltern, die erlebnisintensiven Unternehmungen, sowie die sonderpädagogischen bzw. therapeutischen Maßnahmen mitzutragen.
  • Ein Aufnahmegespräch mit den Eltern, dem Kind/Jugendlichen und dem zuständigen Jugendamt findet in der Regel statt.
  • Ein Probewohnen ist grundsätzlich möglich.

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